- Ihr Partner für KFZ-Gutachten
KFZ Gutachter und KFZ Sachverständiger im Kreis Verden
Wir beraten Sie bei Ihren Angelegenheiten im Falle eines Verkehrsunfalles rund um die gesamte Schadenabwicklung und Erstellung von KFZ Unfallgutachten
- Maximale Schadensumme sichern
- Unabhängige und tatsächliche Schadenfeststellung
- Zuverlässige Beweissicherung ggü. der Versicherung
- Zusammenarbeit mit Anwälten für Verkehrsrecht
- Komplette Abwicklung innerhalb von 24 Stunden
- Gründe für einen Kfz-Gutachter
Wann sollten Sie uns als neutralen KFZ Gutachter in Verden beauftragen?
Wenn Sie mit Ihrem PKW einen unverschuldeten Unfall hatten, der Unfallgegner also schuld am entstandenen Schaden ist oder Ihr geparktes Auto beschädigt wurde, sollten Sie sich an uns als unabhängigen Kfz-Gutachter wenden.
Auch wenn oberflächlich kein Schaden zu erkennen ist, sollten Sie nach einem Unfall immer ein KFZ-Gutachten erstellen lassen, da innenliegende Fahrzeugteile stark beschädigt sein können und die Sicherheit Ihres Autos einschränken.
Vor allem bei größeren Schäden überhalb der Bagatellgrenze von 1000 Euro wird die KFZ-Haftpflichtversicherungen einen KFZ Sachverständigen beauftragen wollen.
Spätestens hier sollten Sie selbst aktiv werden, denn Sie haben als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter hinzuzuziehen, der nicht weisungsgebunden ist und ein neutrales Gutachten erstellt.
Auch wenn es verlockend klingt die Arbeit der gegnerischen Versicherung zu überlassen, sollten Sie beachten, dass die gegnerische Versicherung nicht Ihre Interessen, sondern die eigenen Interessen im Auge hat. Akzeptieren Sie daher keinesfalls einen vom Versicherer beauftragten Unfallgutachter für Ihr KFZ.
Sollte die gegnerische Versicherung bereits ein KFZ Gutachten von einem KFZ Sachverständigen erstellt lassen haben, müssen Sie dieses nicht zwangsläufig akzeptieren.
Insofern Sie die Schadensumme des Gutachtens anzweifeln, haben Sie das Recht einen unabhängigen KFZ Gutachter zu beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits ein Unfallgutachten in Auftrag gegeben hat.
Da Schadengutachter der Versicherung häufig weisungsgebunden sind und die Interessen der Versicherung vertreten, haben wir schon häufig höhere Schadensummen als die Gutachter der gegnerischen Versicherung festgestellt.
- Wir sind für Sie da
Unser Mehrwert für Sie
24h Gutachten
Ihr KFZ Unfallgutachten erstellen wir garantiert innerhalb von 24 Stunden nach Schadenaufnahme, sodass Sie schnell wieder mobil sind.
Neutral & ungebunden
Wir sind weder an eine Versicherung noch an eine Prüfgesellschaft gebunden, sodass wir für Sie auch den tatsächlichen Schaden ermitteln.
Fachanwälte
Wir arbeiten eng mit Fachanwälten für Versicherungsrecht zusammen und können Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend machen
Unsere Partner-Rechtsanwälte nehmen den Fall unverzüglich auf und versenden die Unterlagen digital mit einer Bezifferung an den Versicherer. Bei der Bezifferung werden sämtliche ersatzfähige Schadenspositionen geltend gemacht. Der Mandant wird bis zum Ende der Schadensregulierung betreut, was auch die Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung umfasst.
- Ihre Vorteile
Warum Sie mit uns den richtigen KFZ Gutachter in Verden haben
Gutachter der Versicherung
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Weisungsgebunden
Gutachter der Versicherung sind i.d.R. weisungsgebunden und vertreten die Interessen der Versicherung. -
Niedrige Schadensumme
Druch die Weisungsgebundeheit und außer Acht lassen jeglicher Schadenbestandteile entstehen häufig niedrigere Unfallsummen als von unabhgängigen Gutachtern. -
Keine Rechtsaufklärung
Um die eigenen Interessen zu wahren, werden Sie seitens der gegnerischen Versicherung nicht ausreichend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt. -
Wartezeit
Die gegnerische Versicherung hat nicht das gleiche Interesse an einer schnellen Erstellung eines KFZ-Gutachten wie Sie, was für Sie zu nervigen Wartezeit führt.
Akzeptieren Sie daher keinesfalls einen vom Versicherer beauftragten KFZ Gutachter.
KFZ-Ingenieurbüro SCHWERT
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Neutral
Als neutraler KFZ-Gutachter erstellen wir ein unabhängiges Gutachten ohne Rücksicht auf Interessen der Versicherung. -
Maximale Schadensumme
Neben den Reparaturkosten schätzen wir auch den möglichen Wertverlust genauestens ein und können Ihnen somit die tatsächliche Schadensumme ermöglichen. -
Anwälte als Partner
Durch die Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Verkehrsrecht können wir all Ihre Entschädigungsansprüche zuverlässig geltend machen. -
Keine Kosten
Da die Haftplichtversicherung des Unfallverursachers für jegliche Schäden sowie den KFZ-Gutachter aufkommen muss, entstehen Ihnen keine Kosten.
- unsere Leistungen
Unser Maßstab zur KFZ Begutachtung in Verden
Zusammen mit unserer Partnerwerkstatt Autopark Verden – Albert-Einstein-Ring 4, 27283 Verden – können wir Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket anbieten und Ihren Wagen optisch, technisch und elektronisch auf Herz und Nieren überprüfen.
- Detailreiche Beschreibung der Unfallschäden
- Lichtbilder zu den aufgeführten Schäden
- Beschreibung der notwendiger Reparaturen
- Kalkulation der Kosten für die Behebung der Schäden
- Einschätzung des Zeitaufwands für die Reparatur
- Ermittlung des aktuellen Wiederbeschaffungswerts
- Beurteilung eines wirtschaftlichern Totalschadens
- Dokumentation bereits vorhandener Schäden am Kfz
- Feststellung des Restwerts des Fahrzeugs
- Feststellung der Wertminderungund des Fahrzeugs
- Schätzung der Ausfallzeit für Mietwagenkosten
- Erstellen eines PKW-Steckbriefs
- Unser Service-Angebot
All unsere KFZ Gutachter Leistungen in der Übersicht
KFZ Unfallgutachten
Kurzgutachten
Reparaturkalkulation
Kostenlose Ersteinschätzung
Bei Bagatellschäden unterhalb von 1000 Euro ist die KFZ-Versicherung des Unfallverursachers nicht dazu verpflichtet, die Kosten für den KFZ Gutachter zu übernehmen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie oberhalb dieser Bagatellgrenze liegen, schicken Sie uns einfach und schnell per WhatsApp Fotos vom Schaden sowie eine kurze Beschreibung des Schadens und wir übermitteln Ihnen eine Ersteinschätzung ob die Bagatellgrenze überschritten wird.
- FAQs
Spätestens bei größeren Schäden überhalb der Bagatellgrenze von 1000 Euro wird die KFZ-Haftpflichtversicherungen einen KFZ Sachverständigen beauftragen wollen.
Spätestens hier können Sie selbst aktiv werden, denn Sie haben als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter hinzuzuziehen, der nicht weisungsgebunden ist und ein neutrales Gutachten erstellt.
Der KFZ Gutachter wird also entweder von der Haftpflichtversicherung oder im besten Fall vom Unfallgeschädigten beauftragt.
Die Kosten für den KFZ Sachverständigen trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Sollten Sie einen Unfall verursacht haben und Ihre Versicherung schaltet einen Gutachter ein, trägt die Kosten hierfür Ihre KFZ-Versicherung. Sollten Sie als Unfallverursacher zusätzlich noch einen eigenen KFZ Gutachter einschalten wollen, tragen Sie die Kosten hierfür selbst.
Sollten Sie eigenständig einen Gutachter beauftragen, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen.
Die Höhe der Rechnung für einen KFZ Gutachter orientiert sich i.d.R. an der Höhe des entstandenen Schadens. Als Grundlage für die Ermittlung der Kosten dienen entsprechende Tabellen als Bemessungsgrundlagen.
Im Einzelfall kann das Honorar aber auch individuell verhandelt werden. Bei Bagatellschäden bis 1000 Euro kann auch ein kostengünstigeres Kurzgutachten erstellt werden. Die meisten Versicherungen akzeptieren es, vor Gericht wird das Kurzgutachten allerdings nicht anerkannt.
Die gegnerische Versicherung ist nicht verpflichtet die Kosten für ein KFZ Gutachten zu tragen, wenn ein so genannter Bagatellschaden vorliegt, das ist ein Schaden unter 1000 Euro.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Schaden an Ihrem Fahrzeug 1000 Euro übersteigt und die Beauftragung eines Gutachtens sinnvoll ist, können wir Ihnen gerne eine Ersteinschätzung anhand von Fotos via WhatsApp oder unserem Online-Formular übermitteln.