KFZ Gutachter und KFZ Sachverständiger im Kreis Verden

Wir beraten Sie bei Ihren Angelegenheiten im Falle eines Verkehrsunfalles rund um die gesamte Schadenabwicklung und Erstellung von KFZ Unfallgutachten

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Ein KFZ Gutachter fotografiert den Schaden eines Autos in Verden
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Ein KFZ Gutachter Verden begutachtet ein Auto und macht Notizen auf seinem Tablet

Wann sollten Sie uns als neutralen KFZ Gutachter in Verden beauftragen?

Wenn Sie mit Ihrem PKW einen unverschuldeten Unfall hatten, der Unfallgegner also schuld am entstandenen Schaden ist oder Ihr geparktes Auto beschädigt wurde, sollten Sie sich an uns als unabhängigen Kfz-Gutachter wenden.

Auch wenn oberflächlich kein Schaden zu erkennen ist, sollten Sie nach einem Unfall immer ein KFZ-Gutachten erstellen lassen, da innenliegende Fahrzeugteile stark beschädigt sein können und die Sicherheit Ihres Autos einschränken.

Vor allem bei größeren Schäden überhalb der Bagatellgrenze von 1000 Euro wird die KFZ-Haftpflichtversicherungen einen KFZ Sachverständigen beauftragen wollen. 

Spätestens hier sollten Sie selbst aktiv werden, denn Sie haben als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter hinzuzuziehen, der nicht weisungsgebunden ist und ein neutrales Gutachten erstellt.

Auch wenn es verlockend klingt die Arbeit der gegnerischen Versicherung zu überlassen, sollten Sie beachten, dass die gegnerische Versicherung nicht Ihre Interessen, sondern die eigenen Interessen im Auge hat. Akzeptieren Sie daher keinesfalls einen vom Versicherer beauftragten Unfallgutachter für Ihr KFZ.

Sollte die gegnerische Versicherung bereits ein KFZ Gutachten von einem KFZ Sachverständigen erstellt lassen haben, müssen Sie dieses nicht zwangsläufig akzeptieren.

Insofern Sie die Schadensumme des Gutachtens anzweifeln, haben Sie das Recht einen unabhängigen KFZ Gutachter zu beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits ein Unfallgutachten in Auftrag gegeben hat.

Da Schadengutachter der Versicherung häufig weisungsgebunden sind und die Interessen der Versicherung vertreten, haben wir schon häufig höhere Schadensummen als die Gutachter der gegnerischen Versicherung festgestellt.

Unser Mehrwert für Sie

24h Gutachten

Ihr KFZ Unfallgutachten erstellen wir garantiert innerhalb von 24 Stunden nach Schadenaufnahme, sodass Sie schnell wieder mobil sind.

Neutral & ungebunden

Wir sind weder an eine Versicherung noch an eine Prüfgesellschaft gebunden, sodass wir für Sie auch den tatsächlichen Schaden ermitteln.

Fachanwälte

Wir arbeiten eng mit Fachanwälten für Versicherungsrecht zusammen und können Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend machen

Unsere Partner-Rechtsanwälte nehmen den Fall unverzüglich auf und versenden die Unterlagen digital mit einer Bezifferung an den Versicherer. Bei der Bezifferung werden sämtliche ersatzfähige Schadenspositionen geltend gemacht. Der Mandant wird bis zum Ende der Schadensregulierung betreut, was auch die Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung umfasst.

Warum Sie mit uns den richtigen KFZ Gutachter in Verden haben

Gutachter der Versicherung

Akzeptieren Sie daher keinesfalls einen vom Versicherer beauftragten KFZ Gutachter.

KFZ-Ingenieurbüro SCHWERT

Unser Maßstab zur KFZ Begutachtung in Verden

Zusammen mit unserer Partnerwerkstatt Autopark Verden – Albert-Einstein-Ring 4, 27283 Verden – können wir Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket anbieten und Ihren Wagen optisch, technisch und elektronisch auf Herz und Nieren überprüfen.

Einfache Abrechnung: Wir rechnen i.d.R. direkt mit der Versicherung ab
Ortsunabhängig: Zur Begutachtung fahren wir direkt den Standort des PKWs an
Schnell: Damit Sie schnell wieder mobil werden, erstellen wir Ihr Gutachten innerhalb von 24h

All unsere KFZ Gutachter Leistungen in der Übersicht

KFZ Unfallgutachten

Ausführliches Gutachten zu einem Fahrzeug, welches die beste Absicherung und Regulierungsgrundlage bei einem Unfall bietet.

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten bietet sich an, wenn sich der Schaden um die Bagatellgrenze bewegt. Als Nachweis bietet es wesentlich mehr Sicherheit als ein Kostenvoranschlag.

Reparaturkalkulation

Die Reparaturkalkulation wird von uns als unabhängiger KFZ Sachverständiger erstellt und nicht von der Werkstatt, die das Fahrzeug reparieren soll.

Kostenlose Ersteinschätzung

Bei Bagatellschäden unterhalb von 1000 Euro ist die KFZ-Versicherung des Unfallverursachers nicht dazu verpflichtet, die Kosten für den KFZ Gutachter zu übernehmen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie oberhalb dieser Bagatellgrenze liegen, schicken Sie uns einfach und schnell per WhatsApp Fotos vom Schaden sowie eine kurze Beschreibung des Schadens und wir übermitteln Ihnen eine Ersteinschätzung ob die Bagatellgrenze überschritten wird.

Spätestens bei größeren Schäden überhalb der Bagatellgrenze von 1000 Euro wird die KFZ-Haftpflichtversicherungen einen KFZ Sachverständigen beauftragen wollen. 

Spätestens hier können Sie selbst aktiv werden, denn Sie haben als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter hinzuzuziehen, der nicht weisungsgebunden ist und ein neutrales Gutachten erstellt.

Der KFZ Gutachter wird also entweder von der Haftpflichtversicherung oder im besten Fall vom Unfallgeschädigten beauftragt.

Die Kosten für den KFZ Sachverständigen trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Sollten Sie einen Unfall verursacht haben und Ihre Versicherung schaltet einen Gutachter ein, trägt die Kosten hierfür Ihre KFZ-Versicherung. Sollten Sie als Unfallverursacher zusätzlich noch einen eigenen KFZ Gutachter einschalten wollen, tragen Sie die Kosten hierfür selbst.
 Sollten Sie eigenständig einen Gutachter beauftragen, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen.

Die Höhe der Rechnung für einen KFZ Gutachter orientiert sich i.d.R. an der Höhe des entstandenen Schadens. Als Grundlage für die Ermittlung der Kosten dienen entsprechende Tabellen  als Bemessungsgrundlagen.

Im Einzelfall kann das Honorar aber auch individuell verhandelt werden. Bei Bagatellschäden bis 1000 Euro kann auch ein kostengünstigeres Kurzgutachten erstellt werden. Die meisten Versicherungen akzeptieren es, vor Gericht wird das Kurzgutachten allerdings nicht anerkannt.

Die gegnerische Versicherung ist nicht verpflichtet die Kosten für ein KFZ Gutachten zu tragen, wenn ein so genannter Bagatellschaden vorliegt, das ist ein Schaden unter 1000 Euro.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Schaden an Ihrem Fahrzeug 1000 Euro übersteigt und die Beauftragung eines Gutachtens sinnvoll ist, können wir Ihnen gerne eine Ersteinschätzung anhand von Fotos via WhatsApp  oder unserem Online-Formular übermitteln.

Zwei Fahrer hatten einen Unfall und rufen einen KFZ Gutachter an